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Änderung im Bestattungsgesetz – Bestattungsfrist verlängert

Bestattungsgesetz-RLP §15

Änderung im Bestattungsgesetz – Bestattungsfrist verlängert

Seit dem 28. Dezember 2019 gilt eine Änderung im Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Die Bestattungsfrist, die bisher sieben Tage betrug wurde nun auf zehn Tage verlängert. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Todes und gibt die Zeit an, in welcher eine Erdbestattung oder eine Einäscherung erfolgen muss.

Mehr Zeit für Angehörige

Die Verlängerung der Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage gibt den Angehörigen mehr Zeit die Bestattung vorzubereiten und Entscheidungen zu treffen. Dadurch entsteht auch mehr Raum um Überlegungen zur Ausgestaltung der Bestattung anzustellen. Zudem ist der verlängerte Zeitraum hilfreich in der heutigen Zeit, wo viele Trauergäste von weit her anreisen müssen. Auch sind immer mehr Menschen terminlich stark eingebunden und können sich kurzfristig nur schlecht Zeit nehmen. Durch die Verlängerung der Frist können auch bei großen Entfernungen die Anreise und Teilnahme an der Trauerfeier leichter koordiniert werden. Die Verlängerung der Bestattungsfrist hilft somit es mehr Menschen zu ermöglich an einer Bestattung teilzunehmen und sich zu verabschieden.

Würdevolle Aufbewahrung gewährleistet

Dass es überhaupt eine Frist gibt, bis wann ein Verstorbener bestattet sein muss ist vor allem in der Vergänglichkeit des Körpers begründet. Auch die Abwehr von Gesundheitsgefährdungen spielt dabei eine Rolle. Doch heute sind die technischen Möglichkeiten andere als noch vor 30 Jahren. Zum Beispiel durch die Verwendung moderner Kühlungen ist eine unbedenkliche und auch würdevolle Aufbewahrung des Verstorbenen auch längere Zeit gewährleistet. 

Gesetz bezieht sich auf Bestattung

Der §15 im Bestattungsgesetz bezieht sich auf die Fristen zur Bestattung. Der Zeitpunkt der eigentlichen Beisetzung kann dabei allerdings ein anderer sein. Dies hängt von der Bestattungsart ab, weil bei einer Feuerbestattung nur die Einäscherung innerhalb von 10 Tagen erfolgen muss. Die Beisetzung der Urne kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Fristen hierfür legen die Gemeinden individuell in ihren Friedhofssatzungen fest. So beträgt die Frist zur Beisetzung einer Urne in Landau längstens drei Monate.

Gesetz regelt auch eine Mindestwartefrist

Das eine Bestattung innerhalb von 10 Tagen erfolgen sollte ist der neue Teil des Paragraphen. Das Gesetz sieht aber auch eine Zeit vor, die nach dem Tod mindestens gewartet werden muss, bevor eine Bestattung erfolgen darf. In Rheinland-Pfalz sind dies 48 Stunden. Der Hintergrund liegt in der Geschichte bedingt. Man wollte mit der Wartefrist vor allem die Bestattung von Scheintoten verhindern und damit Sicherheit schaffen.

Ausnahmen möglich

Es gibt Situationen, wo es nicht möglich ist die Bestattungsfrist einzuhalten. In solchen Fällen können die Fristen auch verlängert oder verkürzt werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Ob ein Überschreiten oder Verkürzen der Bestattungsfrist genehmigt wird ist eine Einzelfallentscheidung. Dafür zuständig ist die Ordnungsbehörde der Kommune, in welcher die Beisetzung stattfinden soll.

Das Bestattungsgesetz zum Nachlesen, welches uns auch als Quelle dient,  finden Sie hier: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/j85/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BestattGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0

Wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen rund um die Bestattung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier:

Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
Bestattungsgesetz RLP §15

5 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Gut zu wissen, dass die Bestattungsfrist jetzt zehn statt sieben Tage ist. Es kann ja eine Zeit dauern, bis eine Beerdigung komplett organisiert ist. Die Bedingungen für die Beerdigung muss man ja erfüllen können.

  2. Bei der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, sich einmal mit dem Thema Beerdigung zu beschäftigen. Jetzt, wo ich diesen Artikel lese, finde ich ihn wirklich interessant. Ich denke, ich werde diesen Artikel mit meinen Kollegen teilen.

  3. Hallo, was kann man tun wenn die Bestattungsfrist nicht eingehalten wird?
    wir durften die Mutter nicht nochmal sehen, es wurde schlichtweg versäumt und dann nicht mehr gestattet, keinerlei Kontakt des Bestattungsinstitutes die ebenfalls ein Krematorium besitzen.Also alles in einem Hause.

    Anstatt der Bestattungsfrist von 10 Tagen, ist sie nach 37 Tagen noch nicht mal kremiert worden. Ich habe denen jetzt eine letzte Frist gesetzt und rechtliche Schritte angedroht. Aber was ist, wenn man sie weiterhin nicht kremiert? Welche genauen Schritte kann man denn angehen und wohin kann man sich genau wenden? Ach menno…es ist echt ganz schön viel Kummer gerade…

    1. Hallo,
      für die Einhaltung der Bestattungsfrist ist die Ordnungsbehörde des Ortes zuständig, an welchem die Bestattung stattfinden soll. Die Ordnungsbehörde entscheidet auch darüber, ob eine Verlängerung oder Verkürzung der Bestattungsfrist genehmigt wird, wenn die Einhaltung der Frist aus bestimmen Gründen nicht möglich ist.
      Wir würden daher empfehlen in der von Ihnen geschilderten Situation: nehmen Sie Kontakt zu der zuständigen Ordnungsbehörde auf, dies ist häufig auch die Friedhofsverwaltung, hier könnte sich klären lassen, wie es zu dieser enormen Verzögerung gekommen ist und auch nach einer Lösung gesucht werden. Alternativ wäre es auch möglich über einen Anwalt Klären zu lassen, ob Versäumnisse seitens einer der Beteiligten aufgetreten sind. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit und hoffen, dass es zu einer guten und tröstlichen Lösung kommen wird.

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