Bestattung Friedhof Trauerfeier

Abschied in der Bundesnotbremse

Die Bundesnotbremse zur Eindämmung des Coronavirus ist nun in Kraft und sie betrifft auch die Bestattung und den Abschied. In dem Gesetz sind klare Regelungen und Maßnahmen festgelegt, was die Durchführung und Rahmen von Trauerfeiern und Bestattungen angeht.

Begrenzte Personenzahl

Die wichtigste Regelung ist die Begrenzung der Personenanzahl, die bei einer Trauerfeier dabei sein dürfen. Gab es bisher nur eine Begrenzung der Personenzahl für Gäste in der Trauerhalle dürfen nun bei Trauerfeiern und Bestattungen insgesamt nur 30 Personen teilnehmen. In Landau gelten weitere begrenzte Personenzahlen in den Trauerhallen, weitere Trauergäste müssen sich vor der Trauerhalle aufhalten, wobei die Gesamtpersonenzahl 30 Personen nicht übersteigen darf.

Für die Trauerhallen in Landau und den Ortsteile gelten folgende Personenzahlen:

Hauptfriedhof Landau: 20 Sitzplätze

Arzheim:                    5 Sitzplätze

Godramstein:          6 Sitzplätze

Mörlheim:                 4 Sitzplätze

Nußdorf:                   12 Sitzplätze

Queichheim:            5 Sitzplätze

Wollmesheim :        10 Sitzplätze

Ein Auszug aus der aktuellen Landesverordnung.

Weitere Einschränkungen und Maßnahmen

Durch die Bundesnotbremse gelten neben der Begrenzung der Personenzahl auch weitere Einschränkungen und Maßnahmen. So sind Zusammenkünfte über die Bestattung hinaus ausdrücklich untersagt. Dies bedeutet dass es, wie bisher auch schon, nicht möglich ist ein Trauerkaffee im Anschluss an eine Beisetzung durchzuführen. Zudem greifen nach wie vor alle Einschränkungen und Regelungen die in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes festgelegt waren. Die Landesverordnung wurde lediglich um die Vorgaben des Bundesgesetzes ergänzt und gilt unabhängig vom Inzidenzwert.

Notbremse greift ab Inzidenzwert von 100

Die Regelungen des neuen Gesetzes gelten ab dem übernächsten Tag, wenn der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert an drei Tage nacheinander über 100 in einer Kommune gelegen hat. Dies ist in Landau und dem Kreis Südliche Weinstraße derzeit der Fall. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, treten die Regelungen wieder außer Kraft und es gelten die in der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgelegten Regelungen und Maßnahmen. Diese unterscheiden sich zu den bisher geltenden Regelungen nicht.

Das aktuelle Schreiben der Stadt Landau zu Regelungen und Maßnahmen in der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Gültigkeiten der Maßnahmen

Die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes  gilt  zunächst bis zum 23. Mai 2021 und damit wie üblich vier Wochen. Danach wird eine neue Verordnung erlassen, die der Sachlage wieder angepasst und aktualisiert wird. Die Regelungen des Bundesgesetzes sind zunächst bis zum 30. Juni 2021 angelegt und in Kraft.

Informationen zum Inzidenzwert und der Corona-Situation hier vor Ort finden Sie auch hier: https://www.landau.de/Verwaltung-Politik/Pressemitteilungen/

Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Landesverordnung und zu den einzelnen Regelungen finden Sie auch in unseren letzten Artikeln: https://reber-landau.de/aktuelles/

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Abschied, Trauerfeier und Bestattungen in Zeiten von Corona gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!

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