Bestattung Friedhof Trauerfeier

Trauerfeiern weiter eingeschränkt – 26.03.2020

Trauerhalle auf dem Haupt

Trauerfeiern weiter eingeschränkt

Die Stadt Landau schränkt als Vorsichtsmaßnahme und zum Eindämmen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus die Möglichkeiten für Trauerfeiern weiter ein. Dabei gelten nun die Regelungen aus der Verordnung, die das Land Rheinland-Pfalz vorgibt.

Trauerhallen und Kirchen geschlossen

Eine Trauerfeier in der Trauerhalle oder in einer Kirche ist vorübergehend nicht mehr zugelassen, auch nicht im Familienkreis. Abschiedszeremonien müssen im Freien stattfinden. Dabei besteht die Möglichkeit sich an einem zentralen Platz zu treffen, beispielsweise vor der Trauerhalle oder an einem anderen zentralen Platz auf dem Friedhof. Alternativ kann die Zeremonie auch direkt an der Grabstelle stattfinden. Konkret heißt dies auf den Landauer Hauptfriedhof bezogen, dass Zeremonien links von der Trauerhalle im Durchgang der Arkaden stattfinden können.

Beisetzung am Grab
Möglichkeit einer Abschiedszeremonie: die Beisetzung direkt an der Grabstelle

Personenzahl nicht klar definiert

Zunächst wurde die Anzahl der Teilnehmer an einer Trauerfeier auf 5 Personen begrenzt. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun aber eine Verordnung herausgegeben, in welcher definiert wird, dass eine Trauerfeier im engsten Familienkreis stattfinden darf. Somit ist die Begrenzung keine konkrete Zahl der Teilnehmer, sondern Trauerfeiern sollen auf den engsten Kreis der Familie beschränkt sein. Als engster Kreis der Familie wird in Landau der Ehepartner und die Kinder angenommen. Alle Beteiligten müssen mindestens 1,50m Abstand zu einander einhalten und es gilt, dass Menschen aus verschiedenen Haushalte nur zu zweit, Menschen aus dem gleichen Haushalt nur zu fünft zusammen stehen dürfen. Es wird auch bei Trauerfeiern im Freien Lautsprecher geben, so dass trotz großem Abstand die Zeremonien verfolgt werden können.

Hauptfriedhof und Ortsteile betroffen

Die neuen Regelungen gelten sowohl für den Hauptfriedhof in Landau, wie auch für die Ortsteile der Stadt. Dabei betreffen die Einschränkungen nicht nur die Trauerhallen auf den Friedhöfen, sondern auch die Kirchengebäude. Eine Trauerfeier ist auch dort nicht mehr zugelassen.

Regelungen ab sofort gültig

Die Einschränkungen gelten mit sofortiger Wirkung seit 25. März 2020.

Bevorstehende Termine werden umgeplant

Die Einschränkungen zur Trauerhallennutzung betreffen auch bereits geplante Trauerfeiern. Wir arbeiten mit Hochdruck daran für jeden Trauerfall eine individuelle und bestmögliche Lösung zu finden im Rahmen der Möglichkeiten, die wir nun noch haben.

Trotz aller Einschränkungen, die richtig und wichtig sind, werden wir alles tun, was uns möglich ist um eine bestmögliche Betreuung und würdevolle Begleitung der Beisetzungen zu gewährleisten.

Unsicherheit und offene Fragen

Derzeit erreichen uns viele Fragen, ob und in welchem Umfang Trauerfeiern stattfinden und was dabei zu beachten ist. Wir versuchen alle Fragen so gut es geht mit allen uns zur Verfügung stehenden Informationen zu beantworten. Wenn auch Sie unsicher sind oder an einer bevorstehenden Trauerfeier teilnehmen möchten und nicht wissen ob und wo diese stattfindet melden Sie sich gerne bei uns.

WIR SIND FÜR SIE DA

Die einschränkenden Maßnahmen sorgen dafür, dass immer mehr Geschäfte schließen müssen. Wir sind aber nach wie vor zu den Geschäftszeiten von Montag-Freitag von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr für Sie da, auch wenn die Geschäftsräume selbst geschlossen sind als Vorsichtsmaßnahme. Selbstverständlich stehen wir im Trauerfall auch für persönliche Gespräche zur Verfügung. Hierzu ist allerdings eine telefonische Terminabsprache wichtig. Für allgemeine Fragen und Angelegenheiten der Bestattungsvorsorge sowie zur Vereinbarungen von Gesprächsterminen möchten wir Sie aber bitten, sich möglichst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter Tel. 06341 92260. Auch per E-Mail stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@reber-landau.de   

Der aktuelle Stand

Täglich kann sich die Situation verändern. Wir werden Sie weiter zeitnah informieren, wenn sich an den Regelungen und Bedingungen etwas ändern sollte.

Zudem können Sie Informationen auch hier finden:

https://www.landau.de/

4 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Ich war sehr traurig, mich nicht von einer ehemaligen Arbeitskollegin verabschieden zu können, die von uns gegangen ist. Der Bestatter hatte darüber informiert, das nur die engsten Angehörigen bei der Trauerfeier teilnehmen dürfen. Die Familie plant noch eine weitere Gedenkfeier, wenn die Corona-Restriktionen gelockert werden.

  2. Ich weiß es zu schätzen, wie in diesem Artikel erklärt wird, wie die Bestattungsdienste während des Coronavirus arbeiten. Mein Schwiegervater ist kürzlich verstorben. Ich werde mein Bestes tun, um meine erweiterte Familie bei der Planung der Trauerfeier zu unterstützen.

  3. Mein Mann hat mich gebeten, mehr Informationen über das Bestattungsinstitut zu sammeln. Ich habe jetzt diesen Blog-Eintrag gefunden und finde ihn großartig! Ich finde es immer toll, mich über neue Dinge zu informieren und mich weiterzubilden.

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