Sogenannte „Sternenkinder“, also tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht, dürfen künftig einen Namen bekommen. Sie können offiziell beim Standesamt registriert und anschließend bestattet werden.
Eine entsprechende Gesetzesänderung, die auch eine rückwirkende Eintragung des Kindes ermöglicht, beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend.
Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von 500 Gramm als Fehlgeburten. Sie wurden beim Standesamt nicht erfasst und waren juristisch nicht existent. Bisher wurden sie als Klinikmüll entsorgt. Schätzungen zufolge gibt es im Jahr rund 1500 „Sternenkinder“.
(Rheinpfalz 02.02.2013)