Uncategorized

Urne zu Hause und auf privaten Friedhöfen?

Wesentliche Inhalte des neuen Bestattungsgesetzes für Sachsen-Anhalt

Dank der freundlichen Mithilfe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt liegt Aeternitas mittlerweile der Referentenentwurf für das neue Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt vor.

Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen enthält der Entwurf einige grundlegende Änderungen zum bisherigen Bestattungsgesetz, die für die Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten zum Umgang mit Totenasche schaffen.

Wichtigste Punkte sind die Möglichkeit der Urnenaufbewahrung zu Hause sowie die teilweise Aufhebung des Friedhofszwanges für Urnen. Danach soll die Aufbewahrung von Urnen auf Privaträumen ebenso zulässig sein wie die Beisetzung von Urnen auf Privatgrundstücken; besondere Voraussetzungen an die Genehmigung werden nach dem vorliegenden Entwurf nicht gestellt. Auch soll die Aufbewahrung von Urnen aus dem Ausland zulässig sein, wenn zumindest ein entsprechender Identifikationsnachweis vorliegt. Der Transport der Urne vom Krematorium zum Beisetzungs- oder Aufbewahrungsort könnte nach dem vorliegenden Entwurf ebenfalls von den Angehörigen durchgeführt werden; dem Krematorium ist dazu eine Beisetzungsmöglichkeit nachzuweisen und beim Transport muss die Sterbeurkunde mitgeführt werden. Die Verstreuung der Totenasche soll aber auch nach dem vorliegenden Entwurf in Sachsen-Anhalt unzulässig bleiben.

Im Gegenzug soll es den Friedhofsträgern ermäglicht werden, individuelle „Andere“ Bestattungsformen für Leichname und Urnen einzuführen; der Entwurf ist hinsichtlich der Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsarten offen formuliert, welche dies sein könnten, ist nicht abschließend festgelegt.

Ebenfalls soll weiter grundsätzlich am Sargzwang für Erdbestattungen festgehalten werden, obwohl nunmehr Ausnahmen aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen zulässig sein sollen.

Letztlich sollen auch Urnenfriedwälder ausdrücklich zugelassen werden; hinsichtlich der Einrichtung oder dem Betrieb von traditionellen Friedhöfen oder sonstigen Bestattungsplätzen durch Privatpersonen trifft der vorliegende Entwurf keine eindeutige Aussage.

Da es sich bei der vorliegenden Fassung noch nicht um die offizielle Kabinettsvorlage handelt, sind weitere Änderungen nicht ausgeschlossen. Sobald ein offizieller Entwurf vorliegt, wird Aeternitas eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen.

Siehe auch: aeternitas.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet.