… wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?
Allen unseren Vorsorgekunden bieten wir ab sofort an, unsere Vereinbarungen in einem zentralen Register der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.
Dies gewährleistet, dass im Fall der Fälle die Verträge auch gefunden werden und Vormundschaftsgerichte können dort erfragen, welche Verfügungen bereits getroffen wurden.