Bestattungsgesetz

„Das hätte ich niemals für möglich gehalten“

Joachim Reber über das neue Bestattungsgesetz – und was es für Familien in der Südpfalz bedeutet

Seit über dreißig Jahren begleitet Joachim Reber Menschen in einem der schwersten Momente ihres Lebens. Er hat Bestattungsgesetze kommen und gehen sehen, hat sich mit gesellschaftlichem Wandel arrangiert, hat Wünsche erfüllt, die das Gesetz damals noch gar nicht kannte. Aber was im September 2025 in Kraft getreten ist, hat selbst ihn überrascht.

„Ich habe das im Auto erfahren. Ich habe Deutschlandfunk gehört – und dann wird davon berichtet, dass ein neues Bestattungsrecht kommt. Da hat vorher kein Mensch irgendetwas mitbekommen. Wir haben über unseren Verband nichts gehört. Und die Dimension, was man da alles angepasst hat: Da war ich wirklich überrascht.“

Ein Gesetz wie ein Aufatmen

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste in Deutschland – und das aus gutem Grund. Drei Jahrzehnte lang galten Regelungen, die 1983 entstanden waren. Damals wurden achtzig Prozent der Menschen auf einem Friedhof beerdigt, nur zwanzig Prozent wurden eingeäschert. Heute ist es umgekehrt. „Das Gesetz war schlicht und einfach sehr alt“, sagt Joachim Reber. „Und mit der Zunahme der Feuerbestattung haben wir viel mehr Abläufe und Möglichkeiten. Aber das alte Recht hat das nicht mehr abgebildet.“

Was sich jetzt geändert hat, ist mehr als eine juristische Korrektur. Es ist eine echte Erweiterung persönlicher Freiheit: 

  • Der Friedhofszwang entfällt. Asche muss nicht länger zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.
  • Der Sargzwang entfällt. Neue Formen der Aufbahrung und Beisetzung werden möglich.
  • Die Bestattungsgenehmigung in bisheriger Form entfällt.
  • Neue Bestattungsformen wie die Flussbestattung, die Urne zu Hause oder Erinnerungsschmuck aus
  • Asche sind jetzt legal.
  • Die Totenfürsorgeverfügung schützt, dass der letzte Wille auch wirklich umgesetzt wird.

Keine Angst vor dem Ende der Trauerkultur

Natürlich gibt es Kritiker. Manche sprechen vom „Ende der Bestattungskultur“. Joachim Reber hört solche Stimmen – und widerspricht ruhig, aber bestimmt. „Es ist definitiv nicht das Ende der Bestattungskultur, sondern ihre Weiterentwicklung. Genau wie die Gesellschaft sich verändert, verändert sich auch die Art, wie wir Abschied nehmen.“

Er zitiert dabei Perikles: „Ein Volk wird danach bemessen, wie es seine Toten bestattet.“ Und fügt hinzu: Er sei gespannt, wie die kommenden Generationen diese Entwicklung beurteilen werden. Auch der klassische Friedhof hat keineswegs ausgedient. „Es wird immer Menschen geben, die aufgrund ihrer Familiengräber dort beisetzen wollen – und das ist gut so.“ Was Reber sich allerdings wünscht: dass die Kommunen jetzt ihre Friedhofssatzungen anpassen, damit die neuen Möglichkeiten auch auf den Friedhöfen ankommen. „Das setzt die Anpassung der Satzung voraus. Erst dann kann ich diese neuen Formen dort überhaupt umsetzen. Und da habe ich große Hoffnung.“

Was das Gesetz für Sie konkret bedeutet

Über dreißig Jahre in diesem Beruf heißt auch: Joachim Reber hat Familien erlebt, die etwas wollten – und es nicht bekommen konnten. Asche teilen, zu Hause aufbewahren, zu Erinnerungsschmuck verarbeiten lassen. Das war vorher nur über das Ausland möglich – und bewegte sich in einer Grauzone. „Das ist jetzt alles legitim geworden. Und von daher war das schon ein ganz, ganz wichtiger Schritt.“

Die Flussbestattung – für Rheinland-Pfalz bundesweit einzigartig – ermöglicht die Beisetzung einer biologisch abbaubaren Urne in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar. Ähnlich wie bei der Seebestattung begleitet REBER die Familie auf das Boot, die Urne wird an einem exakt dokumentierten Punkt ins Wasser abgelassen.

Die Urne zu Hause ist etwas, das Reber mit einem gespaltenen Herzen betrachtet – im guten Sinne. „Das eine ist die Möglichkeit für enge Verwandte, die Trauer ganz intensiv und individuell zu leben. Das ist etwas ganz Neues, etwas ganz Intensives.“ Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine zu Hause aufbewahrte Urne für Außenstehende keine Anlaufstelle mehr bietet. „Ich würde immer versuchen, beide Seiten darzustellen. Die finale Entscheidung liegt definitiv bei der Familie.“

Erinnerungsschmuck und Diamanten aus Asche sind für manche Menschen genau das, was Trauer trägt. „So individuell wie die Trauer ist, so individuell sind auch die Gedanken dazu. Und wenn jemand das wirklich braucht, dann bin ich froh, dass das neue Gesetz diese Möglichkeit schafft.“

Ein Modell für ganz Deutschland?

Joachim Reber ist überzeugt: Was Rheinland-Pfalz gewagt hat, wird Schule machen. „Es hat in der Branche und in der Bevölkerung schon sehr viel Aufsehen erregt – weil es wirklich bürgernah und bürgerfreundliche Entscheidungen waren.“ Er hofft auf eine Angleichung in Deutschland. „Ich finde, es sollte jeder an jeder Stelle in Deutschland so trauern können wie in Rheinland-Pfalz.“

Was Sie jetzt tun können

Das neue Gesetz eröffnet Möglichkeiten. Aber Möglichkeiten brauchen Gespräche – in der Familie, mit Freunden, und irgendwann auch mit einem Bestatter, dem Sie vertrauen. „Diejenigen, die sich mit dem Thema schon beschäftigen, sind schon ganz weit vorne“, sagt Joachim Reber. „Beschäftige ich mich damit, dann unterhalte ich mich in der Familie darüber – und bekomme schon ganz viel Input. Das muss nicht unbedingt der Vertrag beim Bestatter sein. Aber dass Familie und Freunde Ihre Wünsche kennen: Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Sie haben Fragen zum neuen Bestattungsgesetz? Joachim Reber und das Team von REBER Bestattungen in Landau stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung – unverbindlich, in Ruhe, auf Augenhöhe.

📞 Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (06341) 9226-0

Dies ist der erste Teil unserer Serie zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. In den kommenden Wochen beleuchten wir einzelne Neuerungen im Detail: die Flussbestattung, die Totenfürsorgeverfügung, Erinnerungsschmuck und vieles mehr.

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