Bestattungsgesetz

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz 

Bild auf das Deutsche Eck on Koblenz, wo die Mosel ind den Rhein mündet. Stichwort: Flussbestattung im neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

Nach 42 Jahren die größte Reform des Bestattungsrechts: Das neue Bestattungsgesetz – Rheinland-Pfalz wird zum Vorreiter in Deutschland 

WARUM diese Reform so wichtig ist

Der Tod gehört zum Leben – und sollte selbstbestimmt sein

Stellen Sie sich vor, Sie planen die wichtigste Reise Ihres Lebens – aber jemand anderes bestimmt das Ziel. Genau so fühlte sich das alte Bestattungsrecht für viele Menschen an: starr, unpersönlich, wenig Raum für individuelle Wünsche.

Das neue Bestattungsgesetz, das seit 27. September 2025 in Rheinland-Pfalz gilt, ändert genau das. Nach über vier Jahrzehnten ohne grundlegende Reform hat der Landtag ein Gesetz verabschiedet, das auf einem einfachen, aber kraftvollen Prinzip beruht:

Würde, Selbstbestimmung und Freiheit im letzten Abschied.

Die Welt hat sich verändert – das Bestattungsrecht auch

Die Gesellschaft von 1983 – dem Jahr, in dem das alte Gesetz in Kraft trat – ist nicht mehr die Gesellschaft von heute. Damals gab es:

  • Kaum interkulturelle Vielfalt in Bestattungswünschen
  • Wenig Umweltbewusstsein bei der Bestattung
  • Keine Diskussion über alternative Formen des Abschieds
  • Einen selbstverständlichen Gang zum Friedhof

Heute sieht die Realität anders aus:

  • Menschen leben mobiler, Familien sind räumlich getrennt
  • Ökologische Nachhaltigkeit ist auch im Tod ein Wert
  • Spiritualität und Abschiednehmen werden individueller verstanden
  • Der klassische Friedhof ist nicht mehr für jeden der richtige Ort

Gesundheitsminister Clemens Hoch bringt es auf den Punkt: „Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht.“

Das neue Gesetz respektiert diese Entwicklung – und macht Rheinland-Pfalz zum fortschrittlichsten Bundesland Deutschlands in Sachen Bestattungsrecht.

WAS sich konkret für Sie ändert

Die sieben großen Neuerungen im Überblick

  1. Aufhebung des Friedhofszwangs für Asche
    Erstmals in Deutschland können Sie verfügen, dass Ihre Urne zu Hause aufbewahrt wird – an einem pietätvollen Ort, der für Ihre Angehörigen Bedeutung hat. Der morgendliche Kaffee mit der Urne auf dem Fensterbrett? In Rheinland-Pfalz künftig möglich.

    Das ist neu: Bislang galt bundesweit, dass Totenasche ausschließlich auf Friedhöfen oder auf See beigesetzt werden darf. Rheinland-Pfalz durchbricht diesen Zwang.
  2. Flussbestattung: Die letzte Reise auf dem Rhein
    Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland bundesweit, das Flussbestattungen ausdrücklich zulässt – in den vier großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Wie funktioniert das? Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne vom Schiff aus dem Wasser übergeben. Kein Verstreuen, sondern würdevoles Bestatten – mitten in der Natur, mitten in Rheinland-Pfalz. Warum das wichtig ist: Für viele Menschen sind diese Flüsse Heimat. Wer sein Leben am Rhein verbracht hat, kann nun auch seine letzte Ruhe dort finden.
  3. Abschaffung der allgemeinen Sargpflicht
    Sie möchten in einem Leinentuch beigesetzt werden – aus religiösen, kulturellen oder persönlichen Gründen? Das ist nun möglich. Die Tuchbestattung wird gleichberechtigt neben der klassischen Sargbestattung zugelassen. Was das bedeutet: Mehr Respekt für unterschiedliche Kulturen und Glaubensrichtungen. Die muslimische Bestattungstradition ist nun offiziell im Gesetz verankert.
  4. Ascheverstreuung auf Privatgrundstück
    Wenn Sie es schriftich verfügen, kann Ihre Asche auf einem privaten Grundstück verstreut werden. Der Garten, in dem Sie Jahrzehnte gearbeitet haben. Die Wiese, auf der Ihre Kinder gespielt haben. Wichtig: Das Grundstück muss in Rheinland-Pfalz legen und es muss Ihr ausdrücklicher, schriftlich festgehaltener Wunsch sein.
  5. Erinnerungsstücke aus Asche
    Diamanten, Schmuck, Keramik Ein Teil Ihrer Asche kann zur Herstellung von Erinnerungsstücken verwendet werden. Ob als synthetischer Diamant, eingearbeitet in ein Schmuckstück oder als Teil einer Keramik – Sie entscheiden, wie Sie in Erinnerung bleiben möchten. Das Besondere: Die Teilbarkeit der Asche wurde zugelassen – ein Tabubruch, der vielen Familien neue Möglichkeiten eröffnet.
  6. Sternenkinder
    Mehr Würde für die Kleinsten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, werden nun ausdrücklich als „Sternenkinder“ im Gesetz benannt Ihre würdevolle Bestattung wird besser geregelt.

Warum das zählt: Anerkennung des Verlustes, den Eltern erleben – auch wenn das Leben so früh endet.

Warum andere Bundesländer nach Rheinland-Pfalz schauen

Rheinland-Pfalz ist nicht irgendein Bundesland – es ist Vorreiter. Und das aus gutem Grund:

✅ Mutigste Reform seit Jahrzehnten: Kein anderes Bundesland hat den Friedhofszwang für Asche aufgehoben

✅ Einziges Bundesland mit Flussbestattung: Rhein, Mosel, Lahn, Saar – deutschlandweit einmalig

✅ Balance zwischen Freiheit und Würde: Das Gesetz schafft Spielräume, ohne Pietät zu opfern

✅ Klare Regeln trotz neuer Freiheiten: Totenfürsorgeverfügung als zentrales Steuerungsinstrument

Andere Bundesländer beobachten die Entwicklung genau:

  • Bayern, Baden-Württemberg, NRW: Strenger Friedhofszwang gilt weiterhin
  • Hamburg, Bremen: Diskussionen über Reformen laufen – RLP wird als Blaupause gesehen
  • Nachbarländer: Frankreich, Schweiz, Niederlande schauen auf das deutsche „Experiment Rheinland-Pfalz“

Wie REBER Bestattungen Ihnen hilft, die Freiheiten des neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz zu nutzen

Neue Chancen – aber auch neue Fragen

Das neue Gesetz eröffnet Möglichkeiten. Aber: Mit großer Freiheit kommt auch große Verantwortung. Und genau hier kommen wir ins Spiel.

„Ein gutes Bestattungshaus ist heute mehr denn je der Übersetzer zwischen Gesetz und Wunsch, zwischen Möglichkeit und Machbarkeit.“

Joachim Reber

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Ihr letzter Wille zählt 

Was wir konkret für Sie tun

1. Beratung zu allen neuen Bestattungsformen

Sie denken über eine Flussbestattung nach? Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf – welche Flüsse in Frage kommen, welche Urnen verwendet werden, wie die Zeremonie abläuft.

Sie möchten Ihre Asche zu Hause aufbewahren lassen? Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und was Ihre Angehörigen wissen müssen.

Unser Versprechen: Keine Frage bleibt offen. Wir nehmen uns Zeit.

2. Unterstützung bei der Totenfürsorgeverfügung

Die meisten neuen Bestattungsformen setzen voraus, dass Sie Ihren Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Ohne Totenfürsorgeverfügung? Keine Flussbestattung. Keine Urne zu Hause. Keine Erinnerungsstücke.

Was wir tun:

  • Wir erklären Ihnen, wie eine Totenfürsorgeverfügung rechtssicher formuliert wird
  • Wir helfen Ihnen, Ihren Wunsch klar und unmissverständlich festzuhalten
  • Wir hinterlegen Ihre Verfügung sicher – damit im Fall der Fälle alles geregelt ist

3. Organisation aller neuen Bestattungsformen

Von der Tuchbestattung bis zur Diamantenherstellung – wir haben die Netzwerke, die Erfahrung und die Kompetenz, um jede Form des Abschieds würdevoll umzusetzen.

Beispiele aus unserer Arbeit:

  • Flussbestattung auf dem Rhein mit Trauerfeier an Bord
  • Ascheverstreuung auf dem Familiengrundstück im Beisein aller Generationen
  • Herstellung eines Erinnerungsdiamanten für drei Geschwister

4. Vermittlung zwischen Tradition und Moderne

Das neue Gesetz bedeutet nicht das Ende des klassischen Friedhofs. Im Gegenteil: Viele Menschen entscheiden sich bewusst für die traditionelle Form – und das ist gut so.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen die Wahl zu erleichtern – nicht sie abzunehmen.

Ob Erdbestattung mit Eichensarg, Urnenbeisetzung im Friedwald oder Flussbestattung auf der Mosel: Jede Form hat ihre Berechtigung. Jede Form hat ihre Würde.

5. Aufklärung über Grenzen und Bedingungen

Das neue Gesetz ist großzügig – aber nicht grenzenlos. Wir erklären Ihnen klar und verständlich:

  • Dass Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben müssen
  • Dass bestimmte Formen nur mit schriftlicher Verfügung möglich sind
  • Dass bei Flussbestattungen bestimmte Urnenmaterialien vorgeschrieben sind
  • Dass die Weitergabe von Erinnerungsstücken in der Verfügung geregelt sein muss

Transparenz ist uns wichtig – auch wenn sie manchmal unbequem ist.

Ihre nächsten Schritte

So nutzen Sie die neuen Möglichkeiten

1. Informieren Sie sich

Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre eigenen Wünsche nachzudenken. Was ist Ihnen wichtig? Wo möchten Sie ruhen? Wie möchten Sie in Erinnerung bleiben?

2. Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir erklären Ihnen alle Optionen – ohne Druck, ohne Verkaufsabsicht.

3. Halten Sie Ihren Wunsch schriftlich fest

Formulieren Sie Ihre Totenfürsorgeverfügung – am besten mit unserer Unterstützung, damit sie rechtssicher ist.

4. Informieren Sie Ihre Angehörigen

Der schönste Wunsch nützt nichts, wenn niemand davon weiß. Sprechen Sie offen mit Ihrer Familie über Ihre Entscheidung.

Warum Rheinland-Pfalz einen Unterschied macht

Das neue Bestattungsgesetz ist mehr als eine Gesetzesnovelle. Es ist ein Kulturwandel. Es sagt:

  • Dein Leben war individuell – Dein Abschied darf es auch sein.
  • Würde bedeutet nicht Einheitlichkeit, sondern Respekt vor dem Einzelnen.
  • Die letzte Reise bestimmst Du selbst – nicht der Staat.

Andere Bundesländer schauen nach Rheinland-Pfalz, weil hier etwas gelingt, was anderswo noch Diskussion ist: Moderne Bestattungskultur mit Herz und Verstand.

Sie haben Fragen zum Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

REBER Bestattungen Landau

Ihr Partner für würdevolle Bestattungen – seit 30 Jahren in der Region verwurzelt.

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